Infos zum Thema

Unfallversicherung

Das ist die Beschreibung für Unfallversicherung.

Was taugt der neue Studentenschutzbrief?

von Alex | Dienstag, 22. März 2011 | Thema: Allgemein

Der neue Studentenschutzbrief soll euch vor den wichtigsten Gesundheitsgefahren in jungen Jahren absichern, nämlich den Unfällen. Dabei ist es natürlich gut, dass es hier nicht nur um Unfälle an sich, sondern auch um viele andere Gesundheitsrisiken wie zum Beispiel Infektionen, Vergiftungen, Erfrierungen, Sonnenstiche und so einiges mehr geht.

Sollte euch nach solchen Vorkommnissen ein dauerhafter körperlicher Schaden entstanden sein, zahlt euch der Schutzbrief eine feste Geldsumme, die sich an der Schwere der Invalidität bemisst. Für kleine Schäden gibt es natürlich weniger Geld als für stärkere. Bei Vollinvalidität werden bis zu 250.000€ fällig; die man wohl auch braucht, wenn einem zum Beispiel durch einen Unfall beide Beine unbrauchbar gemacht wurden. Zusätzlich dazu gibt es einen Todesfallschutz von bis zu 25.000€, der gleichzeitig auch als Vorschuss dient, wenn der endgültige Zustand der Invalidität nicht sofort feststeht. Das kann nämlich schon mal ein paar Monate dauern.

Darüber hinaus hat der Schutzbrief eine Reihe weiterer netter Features, wie z. B. die Übernahme von Bergungskosten oder kosmetischen Operationen nach Unfällen

Alles in allem ist der Studentenschutzbrief eine sehr gute Unfallversicherung, die durch ein unschlagbar günstiges Preis-Leistungsverhältnis besticht. Speziell wenn man viel im Ausland unterwegs ist oder regelmäßigem Sport nachgeht definitiv eine sinnvolle Sache.

Auch wenn Unfälle unbestritten die Hauptursache für schwere Gesundheitsschäden in jungen Jahren darstellen, ist der Studentenschutzbrief kein günstiger Ersatz für eine teurere Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grund dafür ist einfach: die meisten Berufsunfähigkeiten resultieren aus Rückenschäden oder psychischen Problemen. Diese Risiken sollte man idealerweise solange absichern, wie man keine Beschwerden hat. Mehr Infos hierzu…

Der Fluch der guten Tat…

von Alex | Donnerstag, 6. Januar 2011 | Thema: Allgemein

Aus aktuellem Anlass mal eine Verkehrsmeldung. Nach Aussagen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es klare Regeln für Winterschäden.

Solltet ihr einem Freund oder auch einem Fremden beim Anschieben seines festgefahrenen Autos helfen, haftet ihr nicht für eventuelle Schäden. Selbst wenn der Autospiegel abreißt, seid ihr aufgrund der Hilfestellung bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar zumachen.

Winter in Deutschland

Wenn euer Auto durch einen Schneepflug oder ein anderes Räumfahrzeug beschädigt wird, ist die ganze Angelegenheit komplizierter. Wenn ihr oder andere Zeugen das Fahrzeug selbst seht, könnt ihr die Räumfirma haftbar machen. Bei der reinen Vermutung allerdings muss der Geschädigte selbst oder natürlich seine Versicherung aufkommen.

Bei herabfallendem Eis von Brücken haftet die Stadt nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Sachschäden müssen über die eigene Versicherung abgesichert werden.

Arbeitsunfälle immer seltener

von michael | Donnerstag, 29. Juli 2010 | Thema: Allgemein

Endlich mal eine gute Nachricht: nach Angaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung hat die Zahl der Arbeitsunfälle, zu denen auch Wegeunfälle zur oder von der Arbeitsstelle gehören, deutlich abgenommen. Hierzu zählen übrigens auch Unfälle von Studenten in der Uni oder auf dem Weg dahin. 2009 wurden 2,43 Millionen Unfälle verzeichnet, 6,5% weniger als im Vorjahr oder auch 25% weniger als im Jahr 2000! Mehr als die Hälfte aller Unfälle fällt übrigens auf Schüler, in der Schule ist also Vorsicht geboten!