Archiv für die Kategorie ‘Unfallversicherung’

Bin ich versichert, wenn ich betrunken bin?

Mittwoch, 16. Mai 2012

Gute Frage, denn verschiedene Versicherungen behandeln das Thema durchaus unterschiedlich. Krankenversicherungen ist das Thema weitgehend egal, bei Haftpflichtversicherungen oder im Unfallschutz kann das aber ganz anders aussehen. Bei Haftpflichtversicherungen kann das je nach Schaden als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wobei dann der Versicherer nur anteilig haftet. Wie hoch dieser Anteil dann ist, ist Ermessenssache und landet nicht selten vor Gericht.

Bei vielen Unfallversicherungen gibt es einen Ausschluss für Bewusstseinsstörungen durch Alkohol. Dann hat man da natürlich keinen Schutz. Gute Unfallversicherer erkennt man daran, dass auch alkoholisierte Unfälle mitversichert werden. Natürlich seid ihr auch hier versichert, wenn ihr den Studentenschutzbrief habt.

Alkoholisiertes Autofahren ist ebenfalls ein kritisches Thema. Wenn ein Unfall zweifelsfrei auf Alkohol zurückzuführen ist, dann greift die Trunkenheitsklausel und die Versicherung ist leistungsfrei.  Ab 1,1‰ wird pauschal auf Fahruntüchtig entschieden, da gibt es keine Ausreden. Aber selbst bei Alkoholwerten unterhalb der 0,5‰-Marke wackelt der Versicherungsschutz nach einem Unfall. Auch hier wird kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden und der Schaden nur anteilig ersetzt werden. Wer also Auto fährt und versichert sein möchte, der lässt tatsächlich am besten die Finger von der Flasche…

Ist man mit einem 400-Euro-Job krankenversichert?

Sonntag, 11. März 2012

Grundsätzlich hat jemand bis 450 € Einkommen (Seit 2013 450 € davor 400 €) keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn der Arbeitgeber hingegen Pauschalen an die Knappschaft abführen muss.

Nur die Unfallversicherung kann im vollem Umfang genutzt werden, allerdings nur wenn ein Arbeitsunfall vorliegt.

Wer einen solchen Mini-Job ausübt ist in der Regel über seinen Hauptjob krankenversichert, über die Familienversicherung oder freiwillig.

Kostenlos familienversichert ist man als Ehepartner eines gesetzlich versicherten Partners oder als Kind gesetzlich versicherter Eltern bis einschließlich 25 Jahre.

Wer älter als 25 Jahre ist, keine Haupttätigkeit und auch keinen Ehepartner hat, der gesetzlich versichert ist, muss sich freiwillig versichern. Aus dieser freiwilligen Versicherung können Beträge bis ca. 140 € je Krankenkasse entstehen.

Ist also wenig komfortabel für den Arbeitnehmer.

Ein wesentlich rentableres Beschäftigungsverhältnis bietet eine geringfügige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone (401 € – 800 €). Der Arbeitnehmer kommt in den Genuss einer vollwertigen Sozialversicherung, inkl. Kranken- und Pflegeversicherung. Aber auch für den Arbeitgeber kann sich diese Regelung rentieren, denn auf die SV-Beträge erhält der Arbeitgeber stufenweise Ermäßigungen.

Infos zur Krankenversicherung für Studenten gibt es unter studentenkrankenkasse.de

Was taugt der neue Studentenschutzbrief?

Dienstag, 22. März 2011

Der neue Studentenschutzbrief soll euch vor den wichtigsten Gesundheitsgefahren in jungen Jahren absichern, nämlich den Unfällen. Dabei ist es natürlich gut, dass es hier nicht nur um Unfälle an sich, sondern auch um viele andere Gesundheitsrisiken wie zum Beispiel Infektionen, Vergiftungen, Erfrierungen, Sonnenstiche und so einiges mehr geht.

Sollte euch nach solchen Vorkommnissen ein dauerhafter körperlicher Schaden entstanden sein, zahlt euch der Schutzbrief eine feste Geldsumme, die sich an der Schwere der Invalidität bemisst. Für kleine Schäden gibt es natürlich weniger Geld als für stärkere. Bei Vollinvalidität werden bis zu 250.000€ fällig; die man wohl auch braucht, wenn einem zum Beispiel durch einen Unfall beide Beine unbrauchbar gemacht wurden. Zusätzlich dazu gibt es einen Todesfallschutz von bis zu 25.000€, der gleichzeitig auch als Vorschuss dient, wenn der endgültige Zustand der Invalidität nicht sofort feststeht. Das kann nämlich schon mal ein paar Monate dauern.

Darüber hinaus hat der Schutzbrief eine Reihe weiterer netter Features, wie z. B. die Übernahme von Bergungskosten oder kosmetischen Operationen nach Unfällen

Alles in allem ist der Studentenschutzbrief eine sehr gute Unfallversicherung, die durch ein unschlagbar günstiges Preis-Leistungsverhältnis besticht. Speziell wenn man viel im Ausland unterwegs ist oder regelmäßigem Sport nachgeht definitiv eine sinnvolle Sache.

Auch wenn Unfälle unbestritten die Hauptursache für schwere Gesundheitsschäden in jungen Jahren darstellen, ist der Studentenschutzbrief kein günstiger Ersatz für eine teurere Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grund dafür ist einfach: die meisten Berufsunfähigkeiten resultieren aus Rückenschäden oder psychischen Problemen. Diese Risiken sollte man idealerweise solange absichern, wie man keine Beschwerden hat. Mehr Infos hierzu…

Der Fluch der guten Tat…

Donnerstag, 06. Januar 2011

Aus aktuellem Anlass mal eine Verkehrsmeldung. Nach Aussagen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es klare Regeln für Winterschäden.

Solltet ihr einem Freund oder auch einem Fremden beim Anschieben seines festgefahrenen Autos helfen, haftet ihr nicht für eventuelle Schäden. Selbst wenn der Autospiegel abreißt, seid ihr aufgrund der Hilfestellung bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar zumachen.

Winter in Deutschland

Wenn euer Auto durch einen Schneepflug oder ein anderes Räumfahrzeug beschädigt wird, ist die ganze Angelegenheit komplizierter. Wenn ihr oder andere Zeugen das Fahrzeug selbst seht, könnt ihr die Räumfirma haftbar machen. Bei der reinen Vermutung allerdings muss der Geschädigte selbst oder natürlich seine Versicherung aufkommen.

Bei herabfallendem Eis von Brücken haftet die Stadt nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Sachschäden müssen über die eigene Versicherung abgesichert werden.

Arbeitsunfälle immer seltener

Donnerstag, 29. Juli 2010

Endlich mal eine gute Nachricht: nach Angaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung hat die Zahl der Arbeitsunfälle, zu denen auch Wegeunfälle zur oder von der Arbeitsstelle gehören, deutlich abgenommen. Hierzu zählen übrigens auch Unfälle von Studenten in der Uni oder auf dem Weg dahin. 2009 wurden 2,43 Millionen Unfälle verzeichnet, 6,5% weniger als im Vorjahr oder auch 25% weniger als im Jahr 2000! Mehr als die Hälfte aller Unfälle fällt übrigens auf Schüler, in der Schule ist also Vorsicht geboten!