Nachdem die Riester-Rente in den letzten Wochen wieder durch die Presse gerauscht ist, stellt sich auch für die Studenten die Frage: Was sind die Vorteile vom Riestern und könnte ich das auch schon machen?
Erst einmal besteht der Vorteil aus größtenteils zwei Faktoren. Zum einen gibt es eine staatliche Zulage pro Kopf, zum anderen sind die Einzahlungen zur Riester-Rente steuerlich abzugsfähig. Da die wenigsten Vollzeitstudenten in größerem Rahmen Steuern zahlen werden, ist dieser Vorteil für sie relativ gering.
Wichtiger ist in diesem Zusammenhang also eher die Zulage. Die beträgt pro Kopf 154€ pro Jahr. Sollte man Kinder sein eigen nennen, werden für diese noch einmal 300€ pro Jahr zugelegt, wenn die Kinder vor 2008 geboren wurden sind es 185€ pro Jahr. Um diese Zulagen zu erlangen, müssen 4% des Jahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag eingezahlt werden. Die Zulagen werden allerdings auf die Beiträge angerechnet.
Ein Rechenbeispiel: Hat man also als Student ein Einkommen von 1.000€ im Monat, also 12.000€ im Jahr, müssen 480€ im Jahr gespart werden. Davon sind allerdings 154€ eure Zulagen, für kinderlose beträgt die Förderquote also rund ein Drittel. Mit Kindern können die Zulagen den eigentlichen Zahlbeitrag sogar überschreiten, in solchen Fällen muss ein sogenannter Sockelbetrag von 60€ im Jahr (5€ im Monat!) geleistet werden. Die Förderquote kann hier also über 80% betragen! Auf den Punkt gebracht: Je mehr Kinder und je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderquote durch die Zulagen. Daher eigentlich eine tolle Angelegenheit für Studenten!
Aber die Sache hat natürlich einen Haken. Als Studenten seid ihr erst einmal gar nicht zulagenberechtigt! Nur wenn ihr nebenher einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, seid ihr berechtigt, in den Genuss der Zulagen zu kommen. Es reicht übrigens auch schon ein sozialversicherungspflichtiger Job in den Semesterferien, um für das Jahr dann die Zulagen erhalten zu können!
Ein zweiter Weg wäre der Ehepartner. Als Gatte einer sozialversicherungspflichtig arbeitenden Person seid ihr sogenannt „mittelbar zulagenberechtigt“. In diesem Fall muss auch der Gatte einen Riestervertrag abschließen, um dir den Weg zu den Zulagen zu ermöglichen.