Infos zum Thema

Rechtsschutzversicherung

Das ist die Beschreibung für Rechtsschutzversicherung.

Garantie, Gewährleistung und Umtauschrecht

von Alex | Mittwoch, 15. Juni 2011 | Thema: Allgemein

Ja, willkommen in der wundervollen Welt des Einzelhandels, einer Welt des Halbwissens, des „das müsste aber!“ und der totalen Ahnungslosigkeit, zumindest was das Recht der Käufer angeht.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen hat das Rechtsportal der DAS eine schöne Zusammenfassung der einzelnen Begriffe zusammengestellt. Hier die wichtigsten Begriffe:

Mängelhaftung: Nahezu für alle Güter gibt es die Gewährleistung für Produktmängel. Diese gilt in der Regel für 2 Jahre und kann beim Händler geltend gemacht werden. Der Käufer hat dabei übrigens die Wahl zwischen Ersatz oder Reparatur, nur in Ausnahmefällen darf der Händler eine Reparatur durchsetzen.

Umtauschrecht: Das Umtauschrecht bei Nichtgefallen wird von vielen Kunden als selbstverständlich vorausgesetzt, dabei handelt es sich hier lediglich um eine Kulanz des Handels. Einen Rechtsanspruch gibt es hier also nicht! Nur im Fernabsatz, also online oder per Telefon gibt es eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt.

Garantie: Garantien klingen super und schaffen Vertrauen. Es handelt sich hier um ein Versprechen, das über die Mängelhaftung hinausgeht. Dabei kann so ziemlich alles vereinbart werden. Hier sollte man immer darauf schauen, was von der Garantie ausgenommen wird, denn hier sieht man den wahren Wert eines solchen Versprechens.

Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, der schaut sich den kompletten Text mit einigen Fallbeispielen hier an.

Wenn Hacker für dich einkaufen….

von Alex | Mittwoch, 1. Juni 2011 | Thema: Allgemein

Account geknackt und schon geht sie los, die wilde Einkaufstour bei Ebay. Aber muss das Opfer dann für diese „Einkäufe“ einstehen? Die Geschäftsbedingungen bei Ebay sind da scheinbar eindeutig, nach der die Mitglieder grundsätzlich für alle Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos stattfinden.

Ein Gerichtsurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09)hat jetzt aber genau diese Klausel gekippt, denn sie widerspricht gegen deutsche Rechtsvorschriften. Ein Geschäft in Vertretung gilt nur dann, wenn die Vertretung berechtigt ist. Somit gelten solche Kaufverträge als nicht zustande gekommen. Mehr Informationen dazu findet ihr im DAS-Rechtsportal

Arbeitszeugnis: Zwischen den Zeilen lesen!

von Alex | Dienstag, 24. Mai 2011 | Thema: Allgemein

Auf den ersten Blick liest sich das Arbeitszeugnis als reine Lobeshymne, trotzdem hagelt es Absagen?  Das geht! Arbeitszeugnisse haben ihre eigene Sprache und wer die geheimen Klauseln nicht kennt, der hält die versteckte Kritik schnell für eine anerkennende Beurteilung.

Da die Arbeitgeber das Arbeitszeugnis stets wohlwollend ausdrücken, um dem Arbeitgeber die Wiederanstellung zu erleichtern, sind die Zwischentöne viel wichtiger als die erste Aussage.

Denn wenn im Arbeitszeugnis steht, der Mitarbeiter hat „zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet, dann ist das mitnichten eine gute Bewertung. Es handelt sich eher um eine Schulnote 3. Besser sind hier die Formulierungen „stets zur vollen Zufriedenheit“ oder sogar „stets zur vollsten Zufriedenheit“. Personaler kennen diese Abstufungen und achten darauf.

Idealerweise drückt der Arbeitgeber auch sein Bedauern über das Verlassen des Arbeiters aus.

Wer mehr über die Geheimsprache und Klauseln lesen möchte, dem empfehle ich das Rechtsportal unseres Partners DAS. Hier werden noch zahlreiche versteckte Haken aufgeführt, von der Mitteilung über Betriebsrat-Aktivitäten bis hin zur Kritik über hohe Fehlzeiten. hier!

Vor ungerechten Bewertungen bei Praktika oder Nebenjobs könnt ihr euch schützen. Die Studentenrechtsschutzversicherung hilft euch dabei!

hier!

Rechtsfreier Raum Internet?

von Alex | Mittwoch, 11. Mai 2011 | Thema: Allgemein

Im Internet geht schnell mal was daneben. Der Ebay-Verkauf klappt nicht, weil der Verkäufer nicht liefert? Oder das schadhafte  Produkt nicht zurücknehmen will? Du möchtest Schadenersatz nach einer Phishing-Attacke? Was macht man da? Um Im Internet dein Recht zu erhalten, kannst du jetzt günstig den Internet-Rechtsschutz abschließen. Dieser kostet lediglich 2,99€ im Monat und kann mit 2,00€ Aufpreis auch auf im echten Leben geschlossene Verträge ausgeweitet werden.

Das ist natürlich interessant für alle, die viel online abwickeln und dementsprechend gefährdet sehen. Übrigens kann der Schutz auch zur Studentenrechts-schutzversicherung dazu gebucht werden.

Wer also Interesse an diesem Schutz hat, der schickt mir einfach eine Mail

Ich komme dann umgehend auf euch zurück.

Auszug = Tapetenwechsel?

von Alex | Mittwoch, 23. Februar 2011 | Thema: Allgemein

Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen werden häufig dann zum Thema, wenn ein Mieterwechsel ansteht oder bestimmte zeitliche Fristen zur Durchführung von Renovierungsarbeiten überschritten werden. Ob, in welchem Umfang und wann der Mieter zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet ist, regelt meist der Mietvertrag. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Gerichte in den letzten Jahren einige Renovierungsklauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt haben. So sind beispielsweise Klauseln unwirksam, die Renovierungsarbeiten nach einem starren Fristenplan verlangen, selbst wenn die Räume noch immer in tadellosem Zustand sind. Stattdessen sollte der Vertragstext Schönheitsreparaturen “in der Regel” oder “im Allgemeinen” nach drei, fünf oder sieben Jahren vorschreiben. Muss ein Mieter renovieren, gehören das Tapezieren oder Anstreichen von Wänden und Decken, das Streichen der Fenster von innen, das Lackieren von Heizkörpern und -rohren sowie das Streichen der Türen und Fenstern von innen zum Leistungsumfang. Die Schönheitsreparaturen sind “fachmännisch” durchzuführen, das heißt, dass auch Reparaturen in Eigenarbeit den allgemeinen Qualitätsstandards entsprechen müssen. Sie müssen allerdings nicht, wie vielfach gefordert, von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Oft verlangt der Vermieter im Mietvertrag eine Renovierung beim Auszug aus der Wohnung (“Endrenovierungsklausel”). Ungültig ist eine formularmäßige Klausel im Mietvertrag, die bei Auszug unabhängig von der letzten durchgeführten Schönheitsreparatur zur Renovierung verpflichtet. Hat der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit dieses Vertragspunktes beim Auszug zu Unrecht renoviert, kann er nach einem BGH-Urteil vom 27. Mai 2009 sogar auf Kostenerstattung seitens des Vermieters bestehen.

Bei der Studentenrechtsschutzversicherung der DAS könnt ihr euch kostengünstig gegen Vermieter wehren, deren Forderungen unberechtigt sind. Solltet ihr euch nicht sicher sein, könnt ihr euch natürlich auch kostenlos telefonisch beraten lassen. Mehr Informationen zur Studentenrechtsschutzversicherung gibt es hier.

„Fight for your right“ mit noch mehr Power!

von Alex | Freitag, 10. Dezember 2010 | Thema: Allgemein

Mit dem neuen Jahr haben sich viele etwas Positives vorgenommen: mehr Sport, weniger Rauchen und vieles mehr. Auch die DAS hat sich etwas zu Herzen genommen: Mehr Leistung. Und so wird der Studentenrechtsschutz im neuen Jahr noch leistungsfähiger. Er beinhaltet neben der doppelten Deckungssumme von nun 1.000.000 € auch Mediations-Rechtsschutz.  Was das ist?

Der Mediationsrechtsschutz ermöglicht es euch, eine Streitigkeit mithilfe einer neutralen Person, die vom Versicherer benannt wird, eine Einigung zu erzielen. Diese Schlichtung muss von allen Seiten gewünscht sein und erspart in vielen Fällen den Gang vors Gericht. Und mal ehrlich: wer hat schon Lust auf eine Klage? Die Mediation ist somit eine tolle Möglichkeit, Streitigkeiten schnell und effizient aus der Welt zu schaffen.

Alle Informationen zur Studentenrechtsschutzversicherung gibt es hier!

Sind 1,8 Cent ein Kündigungsgrund?

von Alex | Dienstag, 7. September 2010 | Thema: Rechtsschutzversicherung

Die Zeit der Kündigungen aufgrund sogenannter Bagatelldelikte ist anscheinend vorbei. Nachdem die Frau mit den Pfandbons ihren Job vor Gericht zurückerstreiten konnte ist nun ein ähnlich skurriler Fall vor Gericht behandelt worden. Vor dem Landgericht hatte ein Mann geklagt, der fristlos entlassen worden war, weil er seinen Elektroroller während der Arbeitszeit wieder aufgeladen hatte. Seinem Arbeitgeber war daraufhin ein Schaden von 1,8 Cent entstanden.

Offensichtlich ist hier eine Trendwende hin zu mehr Arbeitssicherheit zu sehen. Leider mussten alle diese Menschen ihren Weg durch die Gerichte gehen, was einmal mehr die Wichtigkeit des Arbeitsrechtsschutzes zeigt. Dies habt ihr auch im Studentenrechtsschutzpaket von allmaxx mit dabei, für den Fall der Fälle.

Rechtsschutz ist für alle da!

von Alex | Donnerstag, 19. August 2010 | Thema: Rechtsschutzversicherung

Toll, dass unser Rechtsschutzangebot für Studenten auf so große Nachfrage gestoßen ist. Nun sind aber leider nicht alle jungen Menschen auch gleich Studenten. Auf vielfachen Wunsch gibt es daher den Studentenrechtsschutz jetzt auch für Azubis, allerdings konsequenterweise auf der Seite www.azubirechtsschutz.de!

Also: gehet dahin und verbreitet die Kunde!