In der Presse stand es schon, der Bundesfinanzhof hat eine seit 2004 geltende Regelung gekippt. Diese verbot den steuerlichen Abzug von Ausbildungskosten für die erste Berufsausbildung, also auch für das Erststudium. Diese Regelung ist nun als ungültig erklärt worden, so dass ihr eure Kosten für die Ausbildung nun steuerlich als vorgezogene Werbungskosten geltend machen könnt.
Die meisten Studenten zahlen keine Steuern, daher können sie sich diese Kosten als Verlustvortrag anrechnen lassen. Dies geht bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit, so dass hier schnell einige Tausend Euro zusammen kommen können. Angerechnet wird dieser Verlustvortrag auf euer erstes Einkommen im Job, so zahlt ihr vermutlich in der ersten Zeit gar keine Steuern!
Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Richtig, ein paar Haken gibt es schon.
1. Ihr müsst jetzt natürlich immer eure Steuererklärung machen, das kostet Zeit und Nerven.
2. Ob das Urteil durch die Finanzämter umgesetzt wird steht in den Sternen. Sollten sie dies ablehnen, müsst ihr immer wieder Widerspruch einlegen, bis es dazu eine endültige Entscheidung gibt.
3. Dieser Verlustvortrag wird nur akzeptiert, wenn ihr hinterher auch in dem von euch angestrebten Beruf arbeitet. Fällt eure Berufswahl nach dem Studium anders aus, ist das Geld futsch.
Wie man sieht, gibt es noch eine Reihe Wenns und Abers. Sollte das Urteil aber umgesetzt werden, und einige Parteien befürworten dies inzwischen, geht es hier um schlicht viel zu viel Geld um es liegen zu lassen.
Also: Motiviert euch und macht die Steuererklärung!