Archiv für die Kategorie ‘Rechtsschutzversicherung’

Aktionswoche…

Donnerstag, 24. Mai 2012

Für alle allmaxx-Schnäppchenjäger: Auf den eh schon günstigen Studenten-rechtsschutz gibt es bis zum 31.5.2012 noch einen 25€ Gutschein: RS2012OFF25.

Der Rechtsschutz für Studenten sichert euch in Studienangelegenheiten und darüber hinaus in den wichtigsten privat- und verkehrsrechtlichen Dingen ab. Für einen kleinen Zusatzbeitrag kann auch das Mietrecht mitversichert werden.

Den Gutscheincode müsst ihr beim Abschluss einfach angeben und nach Ablauf der Widerrufsfrist bekommt ihr 25€ auf euer Mitgliedskonto gebucht.

Informieren und bestellen könnt ihr hier:

Flight XYZ…..cancelled.

Mittwoch, 25. April 2012

Tja, was machen? Die Frage, ob ihr in einem solchen Fall euer Geld zurückverlangen könnt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.
Wichtig hierbei ist, was die Ursache für den Ausfall darstellt. Wenn Piloten oder Flugbegleiter streiken, ist die Ursache die Airline. Dann könnt ihr euch auf die Erstattung eures Flugpreises freuen.
Streiken allerdings die Fluglotsen, diese sind weder bei der Airline noch einem Reiseveranstalter angestellt, zählt der Ausfall als höhere Gewalt wie ein Vulkanausbruch. In diesem Fall geht ihr leer aus!
Auch wenn es durch solche Turbulenzen zu Verspätungen kommt, habt ihr Rechte. Die Airlines müssen am Flughafen gestrandete Reisende ab einer Wartezeit von 2 Stunden betreuen. Dies beinhaltet Telefonate, Getränke und Verpflegung. Bei längeren Flügen tritt diese Pflicht aber erst nach 3 oder sogar 4 Stunden in Kraft, da die Reisenden auf gewisse Verzögerungen eingestellt sein müssen.
Nach 5 Stunden Wartezeit könnt ihr aber von der Airline den Flugpreis zurückverlangen, egal ob durch Verschulden der Airline oder höhere Gewalt. Auch ein Umbuchen auf einen anderen Flug ist möglich, eine Alternativreise per Bahn oder Mietwagen auf Kosten der Airline ist bisher noch nicht endgültig entschieden.
Wenn ihr aufgrund einer Flugverspätung euren Anschluss an einen weiteren Flug oder z.B. ein Kreuzfahrtschiff verpasst, könnt ihr nur Schadenersatz verlangen, wenn diese im Paket bei einem Anbieter mit dem ersten Flug gebucht worden sind. Dann gilt dies als Reisemangel. Unabhängig gebuchte Flüge werden durch Verpassen nicht ersetzt!

Welchen Wert hat eure Facebook-Pinnwand?

Mittwoch, 18. April 2012

Etwa 10.000€ – so schätzt Medienanwalt Christian Solmecke – an Abmahngebühren.

Denn solltet ihr urheberrechtlich geschütztes Material (Bilder, Music, Videos) auf eurer Seite haben, egal ob von euch oder einem Dritten eingestellt, dann könnt ihr dafür haftbar gemacht werden. Das geschieht in der Regel durch eine Abmahnung eines Anwalts, die von 100 bis 1.000 Euro kosten kann. Und nachdem sich einschlägige Anwaltskanzleien Tauschbörsen als Einnahmequelle entdeckt haben, wenden sie sich verstärkt den sozialen Netzwerken zu.

Immerhin: Der Gesetzgeber möchte entgegenwirken und die oft nach oben umgangene Abmahnpauschale von 100€ stärken. Das sollte den Kanzleien den finanziellen Anreiz für Abmahnorgien zu nehmen.  Aber bis das tatsächlich passiert ist, sollte sich jeder seine Pinnwand noch einmal genauer anschauen.

Wer sich im Internet rechtlich absichern möchte, der kann dies für 2,99€ im Monat tun. Für mehr Infos einfach das Kontaktformular benutzen!

Vom Phishing und Pharming….

Mittwoch, 24. August 2011

Nein, es handelt sich natürlich  nicht um eine Rechtschreibschwäche meinerseits. Sondern um die neuesten Betrugsverfahren um an eure Bankdaten zu gelangen. Sind diese erst einmal mittels z.B. einer gefälschten Banken-Website abgephisht, lassen sich so oft schmerzhafte Überweisungen auf den Kontoauszügen feststellen.

Seit 31. Oktober 2009 gilt: Nur wenn der Kunde (also ihr) grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, haftet ihr für den Schaden. Bei fahrlässigem Verschulden haftet der Kunde lediglich bis maximal 150€, den Rest hat die Bank zu tragen und gegebenenfalls von der überweisungserhaltenden Bank zurückzufordern.

Auch die Verwendung von PIN/TAN-Verfahren wird immer kritischer gesehen. So tragen Banken laut Ansicht des Berliner Kammergerichts dann  auch eine Mitschuld, denn das Verfahren gilt schon seit längerem als nicht mehr 100% sicher. Ein Umstand, der die Banken wohl in näherer Zukunft zum Handeln zwingen wird.

Neuester Trick ist die Gewinnung von unbefangenen Opfern als Mitarbeiter, die ihr Konto für die Verschleierung dieser Zwecke zur Verfügung stellen. Unter einem Provisionsversprechen werden die Mitarbeiter und deren private Konten zur Durchleitung von geschäftlichen Geldbeträgen angeworben. Diese Gelder entstammen allerdings illegalen Überweisungen, so dass nach kurzer Zeit das Geld weg ist (weil weitergeleitet) und die Opfer ihres wieder zurück fordern. Auf den Forderungen bleibt dann der „Mitarbeiter“ sitzen und hat sich nebenbei auch noch wegen Geldwäsche schuldig gemacht.

Bei der Durchsetzung solcher Schadenersatzforderungen kann euch natürlich eine Rechtsschutzversicherung weiterhelfen, zum Beispiel der günstige Studentenrechtsschutz.

BFH-Urteil: Geldregen für Studenten?

Dienstag, 23. August 2011

In der Presse stand es schon, der Bundesfinanzhof hat eine seit 2004 geltende Regelung gekippt. Diese verbot den steuerlichen Abzug von Ausbildungskosten für die erste Berufsausbildung, also auch für das Erststudium. Diese Regelung ist nun als ungültig erklärt worden, so dass ihr eure Kosten für die Ausbildung nun steuerlich als vorgezogene Werbungskosten geltend machen könnt.

Die meisten Studenten zahlen keine Steuern, daher können sie sich diese Kosten als Verlustvortrag anrechnen lassen. Dies geht bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit, so dass hier schnell einige Tausend Euro zusammen kommen können. Angerechnet wird dieser Verlustvortrag auf euer erstes Einkommen im Job, so zahlt ihr vermutlich in der ersten Zeit gar keine Steuern!

Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Richtig, ein paar Haken gibt es schon.

1.       Ihr müsst jetzt natürlich immer eure Steuererklärung machen, das kostet Zeit und Nerven.

2.       Ob das Urteil durch die Finanzämter umgesetzt wird steht in den Sternen. Sollten sie dies ablehnen, müsst ihr immer wieder Widerspruch einlegen, bis es dazu eine endültige Entscheidung gibt.

3.       Dieser Verlustvortrag wird nur akzeptiert, wenn ihr hinterher auch in dem von euch angestrebten Beruf arbeitet. Fällt eure Berufswahl nach dem Studium anders aus, ist das Geld futsch.

Wie man sieht, gibt es noch eine Reihe Wenns und Abers. Sollte das Urteil aber umgesetzt werden, und einige Parteien befürworten dies inzwischen, geht es hier um schlicht viel zu viel Geld um es liegen zu lassen.

Also: Motiviert euch und macht die Steuererklärung! ;-)

Die Wohngemeinschaft…

Mittwoch, 10. August 2011

ist schon ein kompliziertes Ding. Zum Beispiel: Worauf muss man beim Mietvertrag achten? Es gibt mehrere Wege, die einzelnen Mietverhältnisse zu organisieren.  Entweder ein Bewohner tritt als Hauptmieter auf, die anderen als seine Untermieter. Oder alle Bewohner gehen in den Mietvertrag. Ein dritter Weg wäre, dass jeder Bewohner sein Zimmer direkt vom Eigentümer oder dessen Verwaltung mietet.

Jeder dieser 3 Wege hat Stärken und Schwächen, da die Rechte und Pflichten unterschiedlich verteilt werden. Eine schöne Übersicht zu den Risiken findet ihr beim DAS-Rechtsportal.

Sollte trotz gut aufgestelltem Mietvertrag Ärger doch einmal Ärger ins Haus drohen, könnt ihr euch hier auch über den günstigen Studentenrechtsschutz informieren…incl. Miet-Rechtsschutz.

Wer zahlt das? Ich?!

Mittwoch, 03. August 2011

Wenn die Facebook-Party eingetragen ist und man mit Schrecken feststellt, dass die Teilnehmerzahl die Planung gerade um das 10 bis 100fache übersteigt? Dann hat man das Häkchen wohl nicht entfernt, welches die Veranstaltung öffentlich macht. Solche Feiern entwickeln gerne einmal eine Eigendynamik, was zu Klagen von Nachbarn und zu  happigen Rechnungen der Feuerwehr führen kann. Da aber diese Feiern recht neu sind, gibt es hierzu noch keine abschließenden Gerichtsurteile. Daher hier nur die allgemeine Rechtslage:

Ersatz für eigene Schäden nach solchen Feiern einzufordern ist zwar verständlich, aber im Regelfall ist kaum bekannt, wer genau für die Verursachung eines Schadens auf einer Massenveranstaltung  verantwortlich ist. Daher bleibt man auf diesen Schäden meist sitzen.

Klagen der Nachbarn richten sich meist gegen den Initiator. Diese Klagen kann man aber voraussichtlich entschärfen, indem man rechtzeitig widerruft (was nicht heißt, dass die Party nicht trotzdem stattfindet!) oder glaubhaft machen kann, unbeabsichtigt die Veranstaltung öffentlich gemacht zu haben.

Die Kosten für den Großeinsatz werden auch gerne geltend gemacht und verursachen Albträume bei den unglückseligen Veranstaltern. Hierzu gibt es noch kein abschließendes Urteil, aber auch hier gilt: rechtzeitiges Absagen der Party erhöht die Chance darauf, dass solche Kosten nicht erhoben werden können!

Insgesamt muss man also sagen, dass der Initiator einer solchen Facebook-Party allgemein ganz gute Karten hat, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn er rechtzeitig die Veranstaltung absagt. Allzu sicher sein darf man aber nicht, die Rechtslage ist hier einfach noch nicht eindeutig geklärt!

Wenn der Klausurhorror ansteht….

Mittwoch, 13. Juli 2011

Klausurnoten ungerecht?

Was mache ich bei ungerechten Bewertungen? Da ist der Student erstmal ratlos. Eine Anfechtung scheint häufig aussichtslos, muss es aber gar nicht immer sein. Sofern berechtigte Gründe zur Neubewertung vorliegen, ist eine solche Note immer anfechtbar. Wichtig hierbei ist natürlich eine verständliche Begründung sowie die Einhaltung von Fristen. Ein Anwalt kann da natürlich helfen. Damit ihr den Mann aber nicht bezahlen müsst, gibt es zum Beispiel den Studentenrechtsschutz. Der sichert euch bei Stress mit der Uni ab, aber auch in vielen anderen Situationen.

Wer mehr darüber erfahren möchte, der meldet sich einfach hier

Was ist Mediation?

Mittwoch, 06. Juli 2011

Wer bei Stuttgart 21 dabei war, der kennt ihn vielleicht noch: Heiner Geissler als Mediator.  Aber was macht ein Mediator eigentlich? Mediation ist die Streitschlichtung zwischen  zwei Parteien, und das möglichst ohne Gericht oder andere juristischen Beteiligten. Ganz wichtig, der Mediator muss neutral sein. Im Idealfall ein totaler Fremder.

Eine solche Mediation ist immer dann vorzuziehen, wenn man mit dem Gegner enger bekannt ist oder aus anderen Gründen nach dem Streit noch zu tun haben wird. Da kann ein durch Mediation herbeigeführter Kompromiss die Atmosphäre für den zukünftigen Umgang deutlich verbessern.

Seit diesem Jahr habt ihr im Studentenrechtsschutz auch diesen Baustein mit dabei. Dabei stellt euch die Versicherung einen neutralen Mediator oder übernimmt die Kosten für diesen. So könnt ihr auch ohne Gerichtsprozess für euer Recht kämpfen! Mehr Infos dazu gibt es hier!

Don‘t drink and drive!

Dienstag, 28. Juni 2011

Wer grob fahrlässig handelt, bei dem kann die Versicherung die Leistung nicht nur kürzen, sondern sogar in schweren Fällen ganz auf Null senken! Der Bundesgerichtshof hat einer Autoversicherung recht gegeben, nachdem diese sich geweigert hatte, einem Fahrer mit 2,7 Promille Alkohol im Blut bei einem selbst verschuldeten Unfallschaden zu leisten.  Das Gericht stufte den Fahrer als absolut fahruntüchtig ein, daher ist die Komplettstreichung der Leistung rechtens.

Bisher war nur eine teilweise Reduzierung bei grober Fahrlässigkeit üblich, die komplette Streichung ist dagegen neu. Wer mit dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ nichts anfangen kann, dem gebe ich hier ein schönes Beispiel:

Fahrlässig: Ich übersehe beim Auto fahren eine rote Ampel und habe einen Unfall. (“Das habe ich nicht kommen sehen!”)

Grob fahrlässig: Ich sehe die rote Ampel, fahre trotzdem noch schnell und habe einen Unfall. (“Und wenn schon!”)

Vorsatz: Ich steuere direkt in das andere Auto und habe einen Unfall. (“Dich krieg ich!”)