Archiv für die Kategorie ‘Kfz-Versicherung’

Bin ich versichert, wenn ich betrunken bin?

Mittwoch, 16. Mai 2012

Gute Frage, denn verschiedene Versicherungen behandeln das Thema durchaus unterschiedlich. Krankenversicherungen ist das Thema weitgehend egal, bei Haftpflichtversicherungen oder im Unfallschutz kann das aber ganz anders aussehen. Bei Haftpflichtversicherungen kann das je nach Schaden als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wobei dann der Versicherer nur anteilig haftet. Wie hoch dieser Anteil dann ist, ist Ermessenssache und landet nicht selten vor Gericht.

Bei vielen Unfallversicherungen gibt es einen Ausschluss für Bewusstseinsstörungen durch Alkohol. Dann hat man da natürlich keinen Schutz. Gute Unfallversicherer erkennt man daran, dass auch alkoholisierte Unfälle mitversichert werden. Natürlich seid ihr auch hier versichert, wenn ihr den Studentenschutzbrief habt.

Alkoholisiertes Autofahren ist ebenfalls ein kritisches Thema. Wenn ein Unfall zweifelsfrei auf Alkohol zurückzuführen ist, dann greift die Trunkenheitsklausel und die Versicherung ist leistungsfrei.  Ab 1,1‰ wird pauschal auf Fahruntüchtig entschieden, da gibt es keine Ausreden. Aber selbst bei Alkoholwerten unterhalb der 0,5‰-Marke wackelt der Versicherungsschutz nach einem Unfall. Auch hier wird kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden und der Schaden nur anteilig ersetzt werden. Wer also Auto fährt und versichert sein möchte, der lässt tatsächlich am besten die Finger von der Flasche…

Don‘t drink and drive!

Dienstag, 28. Juni 2011

Wer grob fahrlässig handelt, bei dem kann die Versicherung die Leistung nicht nur kürzen, sondern sogar in schweren Fällen ganz auf Null senken! Der Bundesgerichtshof hat einer Autoversicherung recht gegeben, nachdem diese sich geweigert hatte, einem Fahrer mit 2,7 Promille Alkohol im Blut bei einem selbst verschuldeten Unfallschaden zu leisten.  Das Gericht stufte den Fahrer als absolut fahruntüchtig ein, daher ist die Komplettstreichung der Leistung rechtens.

Bisher war nur eine teilweise Reduzierung bei grober Fahrlässigkeit üblich, die komplette Streichung ist dagegen neu. Wer mit dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ nichts anfangen kann, dem gebe ich hier ein schönes Beispiel:

Fahrlässig: Ich übersehe beim Auto fahren eine rote Ampel und habe einen Unfall. (“Das habe ich nicht kommen sehen!”)

Grob fahrlässig: Ich sehe die rote Ampel, fahre trotzdem noch schnell und habe einen Unfall. (“Und wenn schon!”)

Vorsatz: Ich steuere direkt in das andere Auto und habe einen Unfall. (“Dich krieg ich!”)

Der Fluch der guten Tat…

Donnerstag, 06. Januar 2011

Aus aktuellem Anlass mal eine Verkehrsmeldung. Nach Aussagen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es klare Regeln für Winterschäden.

Solltet ihr einem Freund oder auch einem Fremden beim Anschieben seines festgefahrenen Autos helfen, haftet ihr nicht für eventuelle Schäden. Selbst wenn der Autospiegel abreißt, seid ihr aufgrund der Hilfestellung bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar zumachen.

Winter in Deutschland

Wenn euer Auto durch einen Schneepflug oder ein anderes Räumfahrzeug beschädigt wird, ist die ganze Angelegenheit komplizierter. Wenn ihr oder andere Zeugen das Fahrzeug selbst seht, könnt ihr die Räumfirma haftbar machen. Bei der reinen Vermutung allerdings muss der Geschädigte selbst oder natürlich seine Versicherung aufkommen.

Bei herabfallendem Eis von Brücken haftet die Stadt nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Sachschäden müssen über die eigene Versicherung abgesichert werden.

Alle Jahre wieder….

Donnerstag, 21. Oktober 2010

Der Herbst naht, es ist Zeit für das rote Telefon im Fernsehen. Alle Jahre wieder geht der große Wahnsinn der Autoversicherer los. Damit ihr euch gut im Dschungel der KFZ-Versicherungen, hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Klick mich!