Archiv für die Kategorie ‘Haftpflichtversicherung’

Gute Vorsätze 2014

Montag, 06. Januar 2014

Jedes Jahr startet man wieder mit einer langen Liste mit wichtigen und guten Dingen, die man angehen möchte. Ein leidiges Thema sind dabei für viele die diversen Finanz- und Behördenthemen, um die man sich eigentlich kümmern sollte bzw. müsste.

Wir haben mal unsere Top-10 Liste zusammengestellt mit Finanz-Dingen, mit denen man schnell und einfach Geld sparen oder zusätzlich verdienen kann.

1. Keine Girokontogebühren mehr

Ja es soll immer noch Studis geben, die für Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte Geld bezahlen. Gern genommen sind auch hohe Geldautomatengebühren, weil die eigene Hausbank nicht mehr direkt um die Ecke ist oder viel zu hohe Dispo-Zinsen.

Ein neues Kontokosten in Summe weniger als eine Stunde Zeit und rechnet sich dauerhaft. ZU den günstigsten Anbietern gehört die dkb. Hier mehr Infos zum Angebot.

2. Stromanbieter wechseln

Auch so ein schönes Thema. Mit wenig Aufwand kann man ggfs. eine Menge Kohle sparen. Da die Angebote in Bewegung sind sollte man immer mal wieder vergleichen ob der eigene Tarif noch passt.

Immer gute Tarife gibt es z.B. bei eprimo

3. Haftpflichtversicherung überprüfen

Wie lange ist man eigentlich als Student bei den Eltern mitversichert? Ein Thema zu dem kaum einer die richtige Antwort kennt. Am sichersten ist es bei der Versicherung der Eltern direkt nachzufragen. Wichtig ist dabei ob man noch bei den Eltern gemeldet ist oder an einem neuen Wohnort und ob man vor dem Studium schon mal gearbeitet hat oder eine andere Ausbildung gemacht hat.

Wenn man dann eine eigene Versicherung braucht, kann man hier Anbieter und Tarife vergleichen.

4. In BU-Versicherung einsteigen

Die Absicherung der eigenen Fähigkeit einen Beruf auszuüben, gilt als eine der wichtigsten Versicherungen. Das liegt daran, dass die möglichen Schäden hier ohne Versicherung kaum zu beherrschen sind. Wenn man irgendwann vor dem Renteneintrittsalter (aktuell zarte 67) gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist Geld zu verdienen, dann kann es ein ganz schön harter Weg bis zu Rente werden und auch dann sieht es evtl. mau aus, da man nicht lange einbezahlt hat.

Den Einstieg verschiebt man gerne nach hinten. Das ist aber aus zwei Gründen wenig ratsam:

  1. Kann es dann schon zu spät sein. Wer erst einmal gesundheitliche Probleme hat, der bekommt keine Versicherung mehr
  2. Je früher man anfängt desto günstiger die Tarife

Einige Versicherungen bieten mittlerweile spezielle Einsteigertarife. Mit denen sichert man sich zum Start auf einem niedrigen Niveau ab, zahlt dafür auch sehr niedrige Beiträge und kann dann aber nach dem Studium den Schutz ausweiten ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung.

Bei der Stiftung Warentest immer ganz vorne dabei ist das Angebot der Cosmosdirekt.

5. Geld vom Staat abgreifen

Wer mehr als 400 € pro Monat verdient bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, kann mit einem Mini-Betrag von ab 60 € pro Jahr (bzw. 4% vom Vorjahreseinkommen) einen ordentlichen Zuschuss vom Staat für die eigene Rentenkasse abgreifen. Mit einem Riester-Vertrag wird das möglich. Hier gibt es jährlich 154€ Zuschuss und wenn man unter 25 Jahren abschließt im ersten Jahr noch einmal 200 € extra.  Eine super Erklärung dazu findet Ihr bei Wikipedia. Wenn man dann mal ein Jahr nix verdient, kann man mit dem Beitrag in der Regel auch aussetzen. Das solltet Ihr aber beim Abschluss eines Vertrages noch einmal prüfen.

6. Stipendien einsacken

Es ist verrückt aber wahr: Viele der Stipendien und Förder-Anbieter in Deutschland werden ihr Geld nicht los, weil es nicht genug oder nicht die richtigen Bewerber gibt. Es lohnt sich also in jedem Fall die Angebote mal zu durchforsten und zu schauen ob man da nicht doch irgendwo reinpasst. Ein guter Ausgangspunkt für die Recherche ist die Seite des Hochschulkompass

7. Teilen und verdienen

Wohnung, Auto, Bügeleisen, Freizeit…. es gibt mittlerweile diverse Möglichkeiten diese Dinge im Netz zu Geld zu machen indem man sie mit anderen teilt.   Das eigene Auto klappt mit Anbietern wie autonetzer oder tamyca die eigene Bude kann man während der Semesterferien bequem über airbnb vermieten. Wer noch Zeit übrig hat kann findet auf betreut.de sicher jemanden bei dem er sich nützlich machen kann. Oder man registriert sich auf tutoria.de als Nachhilfelehrer. Oder, oder, oder

8. Gebrauchtes zu Geld machen

Bücher, Handys, CDs, DVDs, Klamotten usw. lassen sich ebenfalls über das Internet zu Geld machen. Diverse Plattformen bieten an den gebrauchten Kram zum festen Preis abzunehmen. Unsere Favoriten sind momox für Bücher und CDs und wirkaufens für fast alles was einen Stecker hat. Wer mehr Zeit hat und mehr rausholen will kann den guten alten ebay-Weg gehen und den Kram einzeln versteigern.

9. Begrüßungsgeld einsammeln

Einige Hochschulstädte kämpfen mit Begrüßungsgeld Aktionen um neue Einwohner. Bis zu 500 e kann man bekommen, wenn man sich am Studienort anmeldet. Eine gute Übersicht, wo man wie viel bekommt gibt es bei Zeit-Online.

10. Ums ganz große Geld kümmern

Wenn Du immer wissen willst, was aktuell die angesagten Trends sind aus dem eigenen Geld noch ein bißchen mehr zu machen, dann bist du mit einem Jahresabo der Zeitschrift Capital gut ausgestattet. Das gibt es bei einer Neuanmeldung bei allmaxx.de kostenfrei als Bonus oben drauf. Das sind dann schon wieder locker 90 € gespart.

Haftpflichtversicherung für Studenten

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Eine Haftpflichtversicherung ist immer sinnvoll. Allerdings nicht, wie man meinen könnte, gesetzliche Pflicht. Man ist in Deutschland bei Schäden, die man anderen zufügt, zum unbegrenzten Schadenersatz verpflichtet. Daher heißt das ganze Haftpflicht-Versicherung.

Studenten sind oft über die Haftpflichtversicherung der Eltern mit abgesichert.

Das funktioniert in der Regel nicht mehr, wenn man vor dem Studium schon gearbeitet hat oder ein anderes Studium hinter sich hat. Ferienjobs oder ähnliches zählen nicht dazu. Außerdem fällt man spätestens mit 27 aus dem Versicherungsschutz durch die Eltern.

Wenn man als Student nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnt sondern unter einer anderen Adresse gemeldet ist, kommt es auf die jeweilige Versicherung der Eltern an. Da sollte man in jedem Fall direkt nachfragen oder sich einem intensiven Studium der Versicherungsbedingungen widmen.

Die Studenten Haftpflichtversicherung ist in der Regel günstig zu haben. Wichtig ist, dass man nicht an der sogenannten Deckung spart. Das ist die maximale Summe die die Versicherung übernimmt. Insbesondere bei Personenschäden können die Summen hier sehr schnell sehr hoch werden. Allgemein empfohlen wird daher eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen.

Die Beträge sind hier in den letzten Jahren stark nach oben gegangen. D.h. wenn Ihr Euch den Versicherungsvertrag Eurer Eltern vornehmt, um Eure Absicherung zu prüfen sollte Ihr auch gleich mal schauen, ob die Deckungssumme da noch dem aktuellen Standard entspricht.

Günstige Tarife für die private Haftpflichtversicherung könnt Ihr unter dem Link unten schnell und unkompliziert vergleichen:

Haftpflichtversicherung für Studenten – Jetzt Tarife vergleichen!

Wofür braucht man die Haftpflichtversicherung überhaupt?

Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden die man an anderen Personen oder deren Sachen verursacht hat. Das Ganze darf nicht fahrlässig passiert sein und es müssen tatsächlich fremde Personen oder Sachen sein.

Wenn man den eigenen Fernseher, beim Wii spielen, umschmeißt, hat man Pech gehabt. Passiert einem das beim Fernseher des besten Kumpels, ist die private Haftpflichtversicherung am Start. Wenn der Fernseher dem Kumpel auf den Fuß fällt und der deswegen 6 Monate in einer Reha-Klink verbringt, nimmt der Schaden schnell Dimensionen an, die einen ohne Versicherung in existentielle Schwierigkeiten bringen.

Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Auslandsaufenthalte sollten abgedeckt sein. Anwälte und Gerichtskosten sind in einigen Tarifen der Haftpflichtversicherung für Studenten abgedeckt.

Außerdem gibt es noch die sogenannte Ausfalldeckung. Die schützt einen, wenn man selbst geschädigt wurde und der Schadensverursacher aber nicht zahlen kann, weil er z.B. über keine eigene Haftpflichtversicherung verfügt.

Gut ist auch, wenn das Thema Gefälligkeitsschäden abgedeckt ist. D.h. wenn man einem anderen einen Gefallen tut z.B. beim Umzug hilft und dabei einen Schaden verursacht ist man auch versichert.

Zu den Extras lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Bei allen Extras gibt es häufig auch extra vereinbarte Beträge, die im Schadensfall maximal übernommen werden.

Wer es ganz genau wissen möchte, der kann sich am besten bei wikipedia einlesen. Hier gibt es einen sehr ausführliche und aktuelle Aufstellungen zu den Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung.

In Deutschland ist man mit dem gesamten Vermögen zum Schadensersatz verpflichtet. Eine zu niedrige Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ist hier fatal. Die Haftpflichtversicherung für Studenten ist daher wichtig. Sparen kann man mit einem Tarif mit Selbstbehalt. Hier ist man an der Schadensregulierung mit einigen hundert Euro beteiligt, kann aber im Gegenzug bei den laufenden Beiträgen sparen.

Bin ich versichert, wenn ich betrunken bin?

Mittwoch, 16. Mai 2012

Gute Frage, denn verschiedene Versicherungen behandeln das Thema durchaus unterschiedlich. Krankenversicherungen ist das Thema weitgehend egal, bei Haftpflichtversicherungen oder im Unfallschutz kann das aber ganz anders aussehen. Bei Haftpflichtversicherungen kann das je nach Schaden als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wobei dann der Versicherer nur anteilig haftet. Wie hoch dieser Anteil dann ist, ist Ermessenssache und landet nicht selten vor Gericht.

Bei vielen Unfallversicherungen gibt es einen Ausschluss für Bewusstseinsstörungen durch Alkohol. Dann hat man da natürlich keinen Schutz. Gute Unfallversicherer erkennt man daran, dass auch alkoholisierte Unfälle mitversichert werden. Natürlich seid ihr auch hier versichert, wenn ihr den Studentenschutzbrief habt.

Alkoholisiertes Autofahren ist ebenfalls ein kritisches Thema. Wenn ein Unfall zweifelsfrei auf Alkohol zurückzuführen ist, dann greift die Trunkenheitsklausel und die Versicherung ist leistungsfrei.  Ab 1,1‰ wird pauschal auf Fahruntüchtig entschieden, da gibt es keine Ausreden. Aber selbst bei Alkoholwerten unterhalb der 0,5‰-Marke wackelt der Versicherungsschutz nach einem Unfall. Auch hier wird kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden und der Schaden nur anteilig ersetzt werden. Wer also Auto fährt und versichert sein möchte, der lässt tatsächlich am besten die Finger von der Flasche…

Welchen Wert hat eure Facebook-Pinnwand?

Mittwoch, 18. April 2012

Etwa 10.000€ – so schätzt Medienanwalt Christian Solmecke – an Abmahngebühren.

Denn solltet ihr urheberrechtlich geschütztes Material (Bilder, Music, Videos) auf eurer Seite haben, egal ob von euch oder einem Dritten eingestellt, dann könnt ihr dafür haftbar gemacht werden. Das geschieht in der Regel durch eine Abmahnung eines Anwalts, die von 100 bis 1.000 Euro kosten kann. Und nachdem sich einschlägige Anwaltskanzleien Tauschbörsen als Einnahmequelle entdeckt haben, wenden sie sich verstärkt den sozialen Netzwerken zu.

Immerhin: Der Gesetzgeber möchte entgegenwirken und die oft nach oben umgangene Abmahnpauschale von 100€ stärken. Das sollte den Kanzleien den finanziellen Anreiz für Abmahnorgien zu nehmen.  Aber bis das tatsächlich passiert ist, sollte sich jeder seine Pinnwand noch einmal genauer anschauen.

Wer sich im Internet rechtlich absichern möchte, der kann dies für 2,99€ im Monat tun. Für mehr Infos einfach das Kontaktformular benutzen!

„Smoking Hot“ ist nicht immer gut…

Mittwoch, 18. Januar 2012

Wer kennt das nicht? Samstags abends wieder auf einer x-beliebigen Premiere auf dem roten Teppich unterwegs. Gut, wahlweise auch in der Schlange vor dem Club oder schlicht im Supermarkt. Einmal kurz nicht nach vorn geschaut, und schon der Vorderfrau die Zigarette ins neue Kleid gedrückt. Das Geschrei ist natürlich immens.

Wer kann da helfen? Ganz klar ist hier: Schaden an einer dritten Person, das bedeutet Haftpflicht. Das bürgerliche Gesetzbuch würde dich zum Schadenersatz verpflichten, denn in Deutschland hat jeder für die von ihm verursachten Schäden gerade zu stehen.

Wer man also unschöne Rechnungen vermeiden möchte, dem sei die Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Die steht dann für eure Verfehlungen gerade. Ein Angebot zu mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis findet ihr zum Beispiel hier

Wenn beim Weihnachtsbaum mehr als nur die Kerzen brennen…

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Die letzten Tage des Jahres sind gefährlich, nicht nur für die Figur. Wegen Weihnachtstraditionen und Silvester brennen in schöner Regelmäßigkeit deutsche Wohnungen aus, nicht selten auch Personenschäden oder sogar Todesfällen. Daher sollte man sich hier einen guten Schutz zulegen, wenn man mit offenem Feuer oder Knallkörpern umgeht.

Wichtig sind hierbei zwei Versicherungen. Eure Hausratversicherung schützt euren eigenen Besitz vor diversen Gefahren, eben auch vor Feuer. Häufig greifen die Brände aber auch auf den Nachbarn und die Wohnung selbst über. Hier hilft die Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden beinhalten sollte.

Hier findet ihr mehr Informationen zu den Studententarifen im Bereich Hausrat und Haftpflicht

Wer zahlt das? Ich?!

Mittwoch, 03. August 2011

Wenn die Facebook-Party eingetragen ist und man mit Schrecken feststellt, dass die Teilnehmerzahl die Planung gerade um das 10 bis 100fache übersteigt? Dann hat man das Häkchen wohl nicht entfernt, welches die Veranstaltung öffentlich macht. Solche Feiern entwickeln gerne einmal eine Eigendynamik, was zu Klagen von Nachbarn und zu  happigen Rechnungen der Feuerwehr führen kann. Da aber diese Feiern recht neu sind, gibt es hierzu noch keine abschließenden Gerichtsurteile. Daher hier nur die allgemeine Rechtslage:

Ersatz für eigene Schäden nach solchen Feiern einzufordern ist zwar verständlich, aber im Regelfall ist kaum bekannt, wer genau für die Verursachung eines Schadens auf einer Massenveranstaltung  verantwortlich ist. Daher bleibt man auf diesen Schäden meist sitzen.

Klagen der Nachbarn richten sich meist gegen den Initiator. Diese Klagen kann man aber voraussichtlich entschärfen, indem man rechtzeitig widerruft (was nicht heißt, dass die Party nicht trotzdem stattfindet!) oder glaubhaft machen kann, unbeabsichtigt die Veranstaltung öffentlich gemacht zu haben.

Die Kosten für den Großeinsatz werden auch gerne geltend gemacht und verursachen Albträume bei den unglückseligen Veranstaltern. Hierzu gibt es noch kein abschließendes Urteil, aber auch hier gilt: rechtzeitiges Absagen der Party erhöht die Chance darauf, dass solche Kosten nicht erhoben werden können!

Insgesamt muss man also sagen, dass der Initiator einer solchen Facebook-Party allgemein ganz gute Karten hat, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn er rechtzeitig die Veranstaltung absagt. Allzu sicher sein darf man aber nicht, die Rechtslage ist hier einfach noch nicht eindeutig geklärt!

Don‘t drink and drive!

Dienstag, 28. Juni 2011

Wer grob fahrlässig handelt, bei dem kann die Versicherung die Leistung nicht nur kürzen, sondern sogar in schweren Fällen ganz auf Null senken! Der Bundesgerichtshof hat einer Autoversicherung recht gegeben, nachdem diese sich geweigert hatte, einem Fahrer mit 2,7 Promille Alkohol im Blut bei einem selbst verschuldeten Unfallschaden zu leisten.  Das Gericht stufte den Fahrer als absolut fahruntüchtig ein, daher ist die Komplettstreichung der Leistung rechtens.

Bisher war nur eine teilweise Reduzierung bei grober Fahrlässigkeit üblich, die komplette Streichung ist dagegen neu. Wer mit dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ nichts anfangen kann, dem gebe ich hier ein schönes Beispiel:

Fahrlässig: Ich übersehe beim Auto fahren eine rote Ampel und habe einen Unfall. (“Das habe ich nicht kommen sehen!”)

Grob fahrlässig: Ich sehe die rote Ampel, fahre trotzdem noch schnell und habe einen Unfall. (“Und wenn schon!”)

Vorsatz: Ich steuere direkt in das andere Auto und habe einen Unfall. (“Dich krieg ich!”)

Ohne Netz und doppelten Boden

Dienstag, 01. Februar 2011

Der Paragraph 823 des bürgerlichen Gesetzbuches ist für die meisten ziemlich unbekannt, dennoch bedroht er rund 30% der deutschen Bevölkerung…

Dieser unscheinbare Artikel sieht vor, dass Personen, die bei Dritten Schäden verursachen, für diesen auch haften. Was auf den ersten Blick nur logisch und fair klingt, ist auf den zweiten Blick schnell eine Gefahr für die eigene Lebensplanung. Denn schließlich haftet man nicht nur mit dem derzeitigen Vermögen, sondern auch mit allen zukünftigen Einkünften. Bei großen oder dauerhaften Schäden entsteht so mal eben eine lebenslängliche Zahlungsverpflichtung.

Was jetzt aber klingt wie ein allzeit drohendes Damokles-Schwert, ist in Wirklichkeit schnell behoben: Haftpflichtversicherungen springen in solchen Fällen für wenig Geld ein. Umso unverständlicher ist es, dass nach einer Allensbachstudie rund 30 Prozent aller deutschen Haushalte auf eine Haftpflichtversicherung verzichten. In der Tat haben die Deutschen eher eine Hausratversicherung als eine Haftpflichtabsicherung.

Studenten sollten bei ihren Eltern nachfragen, da sie häufig noch über sie versichert sind. Aber dass ist nicht zwingend der Fall, da die Versicherer den Schutz häufig an gewisse Bedingungen knüpfen (z.B. kein Schutz mehr bei abgeschlossener Berufsausbildung, ab dem ersten begonnenen festen Arbeitsverhältnis, eigener Haushalt….)

Daher mein Aufruf an alle Studenten: Checkt die Versicherung eurer Eltern! Und sichert euch zur Not selbst ab!

Mehr?

Der Fluch der guten Tat…

Donnerstag, 06. Januar 2011

Aus aktuellem Anlass mal eine Verkehrsmeldung. Nach Aussagen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es klare Regeln für Winterschäden.

Solltet ihr einem Freund oder auch einem Fremden beim Anschieben seines festgefahrenen Autos helfen, haftet ihr nicht für eventuelle Schäden. Selbst wenn der Autospiegel abreißt, seid ihr aufgrund der Hilfestellung bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar zumachen.

Winter in Deutschland

Wenn euer Auto durch einen Schneepflug oder ein anderes Räumfahrzeug beschädigt wird, ist die ganze Angelegenheit komplizierter. Wenn ihr oder andere Zeugen das Fahrzeug selbst seht, könnt ihr die Räumfirma haftbar machen. Bei der reinen Vermutung allerdings muss der Geschädigte selbst oder natürlich seine Versicherung aufkommen.

Bei herabfallendem Eis von Brücken haftet die Stadt nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Sachschäden müssen über die eigene Versicherung abgesichert werden.