von Alex |
Mittwoch, 18. Januar 2012 |
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Allgemein
Wer kennt das nicht? Samstags abends wieder auf einer x-beliebigen Premiere auf dem roten Teppich unterwegs. Gut, wahlweise auch in der Schlange vor dem Club oder schlicht im Supermarkt. Einmal kurz nicht nach vorn geschaut, und schon der Vorderfrau die Zigarette ins neue Kleid gedrückt. Das Geschrei ist natürlich immens.
Wer kann da helfen? Ganz klar ist hier: Schaden an einer dritten Person, das bedeutet Haftpflicht. Das bürgerliche Gesetzbuch würde dich zum Schadenersatz verpflichten, denn in Deutschland hat jeder für die von ihm verursachten Schäden gerade zu stehen.
Wer man also unschöne Rechnungen vermeiden möchte, dem sei die Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Die steht dann für eure Verfehlungen gerade. Ein Angebot zu mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis findet ihr zum Beispiel hier
von Alex |
Mittwoch, 14. Dezember 2011 |
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Allgemein
Die letzten Tage des Jahres sind gefährlich, nicht nur für die Figur. Wegen Weihnachtstraditionen und Silvester brennen in schöner Regelmäßigkeit deutsche Wohnungen aus, nicht selten auch Personenschäden oder sogar Todesfällen. Daher sollte man sich hier einen guten Schutz zulegen, wenn man mit offenem Feuer oder Knallkörpern umgeht.
Wichtig sind hierbei zwei Versicherungen. Eure Hausratversicherung schützt euren eigenen Besitz vor diversen Gefahren, eben auch vor Feuer. Häufig greifen die Brände aber auch auf den Nachbarn und die Wohnung selbst über. Hier hilft die Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden beinhalten sollte.
Hier findet ihr mehr Informationen zu den Studententarifen im Bereich Hausrat und Haftpflicht
von Alex |
Mittwoch, 3. August 2011 |
Thema:
Allgemein
Wenn die Facebook-Party eingetragen ist und man mit Schrecken feststellt, dass die Teilnehmerzahl die Planung gerade um das 10 bis 100fache übersteigt? Dann hat man das Häkchen wohl nicht entfernt, welches die Veranstaltung öffentlich macht. Solche Feiern entwickeln gerne einmal eine Eigendynamik, was zu Klagen von Nachbarn und zu happigen Rechnungen der Feuerwehr führen kann. Da aber diese Feiern recht neu sind, gibt es hierzu noch keine abschließenden Gerichtsurteile. Daher hier nur die allgemeine Rechtslage:
Ersatz für eigene Schäden nach solchen Feiern einzufordern ist zwar verständlich, aber im Regelfall ist kaum bekannt, wer genau für die Verursachung eines Schadens auf einer Massenveranstaltung verantwortlich ist. Daher bleibt man auf diesen Schäden meist sitzen.
Klagen der Nachbarn richten sich meist gegen den Initiator. Diese Klagen kann man aber voraussichtlich entschärfen, indem man rechtzeitig widerruft (was nicht heißt, dass die Party nicht trotzdem stattfindet!) oder glaubhaft machen kann, unbeabsichtigt die Veranstaltung öffentlich gemacht zu haben.
Die Kosten für den Großeinsatz werden auch gerne geltend gemacht und verursachen Albträume bei den unglückseligen Veranstaltern. Hierzu gibt es noch kein abschließendes Urteil, aber auch hier gilt: rechtzeitiges Absagen der Party erhöht die Chance darauf, dass solche Kosten nicht erhoben werden können!
Insgesamt muss man also sagen, dass der Initiator einer solchen Facebook-Party allgemein ganz gute Karten hat, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn er rechtzeitig die Veranstaltung absagt. Allzu sicher sein darf man aber nicht, die Rechtslage ist hier einfach noch nicht eindeutig geklärt!
von Alex |
Dienstag, 28. Juni 2011 |
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Wer grob fahrlässig handelt, bei dem kann die Versicherung die Leistung nicht nur kürzen, sondern sogar in schweren Fällen ganz auf Null senken! Der Bundesgerichtshof hat einer Autoversicherung recht gegeben, nachdem diese sich geweigert hatte, einem Fahrer mit 2,7 Promille Alkohol im Blut bei einem selbst verschuldeten Unfallschaden zu leisten. Das Gericht stufte den Fahrer als absolut fahruntüchtig ein, daher ist die Komplettstreichung der Leistung rechtens.
Bisher war nur eine teilweise Reduzierung bei grober Fahrlässigkeit üblich, die komplette Streichung ist dagegen neu. Wer mit dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ nichts anfangen kann, dem gebe ich hier ein schönes Beispiel:
Fahrlässig: Ich übersehe beim Auto fahren eine rote Ampel und habe einen Unfall. (“Das habe ich nicht kommen sehen!”)
Grob fahrlässig: Ich sehe die rote Ampel, fahre trotzdem noch schnell und habe einen Unfall. (“Und wenn schon!”)
Vorsatz: Ich steuere direkt in das andere Auto und habe einen Unfall. (“Dich krieg ich!”)
von Alex |
Dienstag, 1. Februar 2011 |
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Der Paragraph 823 des bürgerlichen Gesetzbuches ist für die meisten ziemlich unbekannt, dennoch bedroht er rund 30% der deutschen Bevölkerung…
Dieser unscheinbare Artikel sieht vor, dass Personen, die bei Dritten Schäden verursachen, für diesen auch haften. Was auf den ersten Blick nur logisch und fair klingt, ist auf den zweiten Blick schnell eine Gefahr für die eigene Lebensplanung. Denn schließlich haftet man nicht nur mit dem derzeitigen Vermögen, sondern auch mit allen zukünftigen Einkünften. Bei großen oder dauerhaften Schäden entsteht so mal eben eine lebenslängliche Zahlungsverpflichtung.
Was jetzt aber klingt wie ein allzeit drohendes Damokles-Schwert, ist in Wirklichkeit schnell behoben: Haftpflichtversicherungen springen in solchen Fällen für wenig Geld ein. Umso unverständlicher ist es, dass nach einer Allensbachstudie rund 30 Prozent aller deutschen Haushalte auf eine Haftpflichtversicherung verzichten. In der Tat haben die Deutschen eher eine Hausratversicherung als eine Haftpflichtabsicherung.
Studenten sollten bei ihren Eltern nachfragen, da sie häufig noch über sie versichert sind. Aber dass ist nicht zwingend der Fall, da die Versicherer den Schutz häufig an gewisse Bedingungen knüpfen (z.B. kein Schutz mehr bei abgeschlossener Berufsausbildung, ab dem ersten begonnenen festen Arbeitsverhältnis, eigener Haushalt….)
Daher mein Aufruf an alle Studenten: Checkt die Versicherung eurer Eltern! Und sichert euch zur Not selbst ab!
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von Alex |
Donnerstag, 6. Januar 2011 |
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Aus aktuellem Anlass mal eine Verkehrsmeldung. Nach Aussagen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es klare Regeln für Winterschäden.
Solltet ihr einem Freund oder auch einem Fremden beim Anschieben seines festgefahrenen Autos helfen, haftet ihr nicht für eventuelle Schäden. Selbst wenn der Autospiegel abreißt, seid ihr aufgrund der Hilfestellung bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar zumachen.

Winter in Deutschland
Wenn euer Auto durch einen Schneepflug oder ein anderes Räumfahrzeug beschädigt wird, ist die ganze Angelegenheit komplizierter. Wenn ihr oder andere Zeugen das Fahrzeug selbst seht, könnt ihr die Räumfirma haftbar machen. Bei der reinen Vermutung allerdings muss der Geschädigte selbst oder natürlich seine Versicherung aufkommen.
Bei herabfallendem Eis von Brücken haftet die Stadt nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Sachschäden müssen über die eigene Versicherung abgesichert werden.
von Alex |
Sonntag, 15. August 2010 |
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Aber…..was muss ich da eigentlich beachten?
Wenn das Auslandsemester ansteht, ist die Aufregung groß. Aber was muss ich im Finanzbereich beachten? Antworten auf diese berechtigte Frage findet ihr in unserem Special….
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