von Alex |
Mittwoch, 18. Januar 2012 |
Thema:
Allgemein
Wer kennt das nicht? Samstags abends wieder auf einer x-beliebigen Premiere auf dem roten Teppich unterwegs. Gut, wahlweise auch in der Schlange vor dem Club oder schlicht im Supermarkt. Einmal kurz nicht nach vorn geschaut, und schon der Vorderfrau die Zigarette ins neue Kleid gedrückt. Das Geschrei ist natürlich immens.
Wer kann da helfen? Ganz klar ist hier: Schaden an einer dritten Person, das bedeutet Haftpflicht. Das bürgerliche Gesetzbuch würde dich zum Schadenersatz verpflichten, denn in Deutschland hat jeder für die von ihm verursachten Schäden gerade zu stehen.
Wer man also unschöne Rechnungen vermeiden möchte, dem sei die Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Die steht dann für eure Verfehlungen gerade. Ein Angebot zu mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis findet ihr zum Beispiel hier
von Alex |
Mittwoch, 3. August 2011 |
Thema:
Allgemein
Wenn die Facebook-Party eingetragen ist und man mit Schrecken feststellt, dass die Teilnehmerzahl die Planung gerade um das 10 bis 100fache übersteigt? Dann hat man das Häkchen wohl nicht entfernt, welches die Veranstaltung öffentlich macht. Solche Feiern entwickeln gerne einmal eine Eigendynamik, was zu Klagen von Nachbarn und zu happigen Rechnungen der Feuerwehr führen kann. Da aber diese Feiern recht neu sind, gibt es hierzu noch keine abschließenden Gerichtsurteile. Daher hier nur die allgemeine Rechtslage:
Ersatz für eigene Schäden nach solchen Feiern einzufordern ist zwar verständlich, aber im Regelfall ist kaum bekannt, wer genau für die Verursachung eines Schadens auf einer Massenveranstaltung verantwortlich ist. Daher bleibt man auf diesen Schäden meist sitzen.
Klagen der Nachbarn richten sich meist gegen den Initiator. Diese Klagen kann man aber voraussichtlich entschärfen, indem man rechtzeitig widerruft (was nicht heißt, dass die Party nicht trotzdem stattfindet!) oder glaubhaft machen kann, unbeabsichtigt die Veranstaltung öffentlich gemacht zu haben.
Die Kosten für den Großeinsatz werden auch gerne geltend gemacht und verursachen Albträume bei den unglückseligen Veranstaltern. Hierzu gibt es noch kein abschließendes Urteil, aber auch hier gilt: rechtzeitiges Absagen der Party erhöht die Chance darauf, dass solche Kosten nicht erhoben werden können!
Insgesamt muss man also sagen, dass der Initiator einer solchen Facebook-Party allgemein ganz gute Karten hat, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn er rechtzeitig die Veranstaltung absagt. Allzu sicher sein darf man aber nicht, die Rechtslage ist hier einfach noch nicht eindeutig geklärt!