Wenn Hacker für dich einkaufen….
Account geknackt und schon geht sie los, die wilde Einkaufstour bei Ebay. Aber muss das Opfer dann für diese „Einkäufe“ einstehen? Die Geschäftsbedingungen bei Ebay sind da scheinbar eindeutig, nach der die Mitglieder grundsätzlich für alle Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos stattfinden.
Ein Gerichtsurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09)hat jetzt aber genau diese Klausel gekippt, denn sie widerspricht gegen deutsche Rechtsvorschriften. Ein Geschäft in Vertretung gilt nur dann, wenn die Vertretung berechtigt ist. Somit gelten solche Kaufverträge als nicht zustande gekommen. Mehr Informationen dazu findet ihr im DAS-Rechtsportal