Der Sommer ist da, und mit ihm die Sommergewitter und Stürme. Wann aber leistet die Hausratversicherung?
Die Versicherer leisten ab Windstärke 8, das bedeutet etwa 70 Km/h Windgeschwindigkeit. Das ist noch gar nicht so viel, aber ab hier wird das Wetter als Sturm klassifiziert. Ob ein Sturm tatsächlich ein Sturm war entscheidet im Zweifel übrigens der Wetterdienst.
Bei Sturm müsst ihr euren Hausrat sichern, das heißt die Fenster und Türen müssen geschlossen sein. Auch im Freien befindlicher Hausrat muss hier verstaut werden. Wenn zum Beispiel aber ein Fenster aufgrund des Sturms zu Bruch geht oder das Dach abgedeckt wird, wird natürlich auch für Folgeschäden wie Regenwasserschäden geleistet. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sind ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt.
Wer mehr über den Leistungskatalog erfahren will, der schreibt mir eine Mail oder informiert sich einfach auch hier!