Vom Phishing und Pharming….

von Alex | Mittwoch, 24. August 2011 | Thema: Allgemein

Nein, es handelt sich natürlich  nicht um eine Rechtschreibschwäche meinerseits. Sondern um die neuesten Betrugsverfahren um an eure Bankdaten zu gelangen. Sind diese erst einmal mittels z.B. einer gefälschten Banken-Website abgephisht, lassen sich so oft schmerzhafte Überweisungen auf den Kontoauszügen feststellen.

Seit 31. Oktober 2009 gilt: Nur wenn der Kunde (also ihr) grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, haftet ihr für den Schaden. Bei fahrlässigem Verschulden haftet der Kunde lediglich bis maximal 150€, den Rest hat die Bank zu tragen und gegebenenfalls von der überweisungserhaltenden Bank zurückzufordern.

Auch die Verwendung von PIN/TAN-Verfahren wird immer kritischer gesehen. So tragen Banken laut Ansicht des Berliner Kammergerichts dann  auch eine Mitschuld, denn das Verfahren gilt schon seit längerem als nicht mehr 100% sicher. Ein Umstand, der die Banken wohl in näherer Zukunft zum Handeln zwingen wird.

Neuester Trick ist die Gewinnung von unbefangenen Opfern als Mitarbeiter, die ihr Konto für die Verschleierung dieser Zwecke zur Verfügung stellen. Unter einem Provisionsversprechen werden die Mitarbeiter und deren private Konten zur Durchleitung von geschäftlichen Geldbeträgen angeworben. Diese Gelder entstammen allerdings illegalen Überweisungen, so dass nach kurzer Zeit das Geld weg ist (weil weitergeleitet) und die Opfer ihres wieder zurück fordern. Auf den Forderungen bleibt dann der „Mitarbeiter“ sitzen und hat sich nebenbei auch noch wegen Geldwäsche schuldig gemacht.

Bei der Durchsetzung solcher Schadenersatzforderungen kann euch natürlich eine Rechtsschutzversicherung weiterhelfen, zum Beispiel der günstige Studentenrechtsschutz.

BFH-Urteil: Geldregen für Studenten?

von Alex | Dienstag, 23. August 2011 | Thema: Allgemein

In der Presse stand es schon, der Bundesfinanzhof hat eine seit 2004 geltende Regelung gekippt. Diese verbot den steuerlichen Abzug von Ausbildungskosten für die erste Berufsausbildung, also auch für das Erststudium. Diese Regelung ist nun als ungültig erklärt worden, so dass ihr eure Kosten für die Ausbildung nun steuerlich als vorgezogene Werbungskosten geltend machen könnt.

Die meisten Studenten zahlen keine Steuern, daher können sie sich diese Kosten als Verlustvortrag anrechnen lassen. Dies geht bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit, so dass hier schnell einige Tausend Euro zusammen kommen können. Angerechnet wird dieser Verlustvortrag auf euer erstes Einkommen im Job, so zahlt ihr vermutlich in der ersten Zeit gar keine Steuern!

Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Richtig, ein paar Haken gibt es schon.

1.       Ihr müsst jetzt natürlich immer eure Steuererklärung machen, das kostet Zeit und Nerven.

2.       Ob das Urteil durch die Finanzämter umgesetzt wird steht in den Sternen. Sollten sie dies ablehnen, müsst ihr immer wieder Widerspruch einlegen, bis es dazu eine endültige Entscheidung gibt.

3.       Dieser Verlustvortrag wird nur akzeptiert, wenn ihr hinterher auch in dem von euch angestrebten Beruf arbeitet. Fällt eure Berufswahl nach dem Studium anders aus, ist das Geld futsch.

Wie man sieht, gibt es noch eine Reihe Wenns und Abers. Sollte das Urteil aber umgesetzt werden, und einige Parteien befürworten dies inzwischen, geht es hier um schlicht viel zu viel Geld um es liegen zu lassen.

Also: Motiviert euch und macht die Steuererklärung! ;-)