Grundsätzlich hat jemand bis 450 € Einkommen (Seit 2013 450 € davor 400 €) keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn der Arbeitgeber hingegen Pauschalen an die Knappschaft abführen muss.
Nur die Unfallversicherung kann im vollem Umfang genutzt werden, allerdings nur wenn ein Arbeitsunfall vorliegt.
Wer einen solchen Mini-Job ausübt ist in der Regel über seinen Hauptjob krankenversichert, über die Familienversicherung oder freiwillig.
Kostenlos familienversichert ist man als Ehepartner eines gesetzlich versicherten Partners oder als Kind gesetzlich versicherter Eltern bis einschließlich 25 Jahre.
Wer älter als 25 Jahre ist, keine Haupttätigkeit und auch keinen Ehepartner hat, der gesetzlich versichert ist, muss sich freiwillig versichern. Aus dieser freiwilligen Versicherung können Beträge bis ca. 140 € je Krankenkasse entstehen.
Ist also wenig komfortabel für den Arbeitnehmer.
Ein wesentlich rentableres Beschäftigungsverhältnis bietet eine geringfügige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone (401 € – 800 €). Der Arbeitnehmer kommt in den Genuss einer vollwertigen Sozialversicherung, inkl. Kranken- und Pflegeversicherung. Aber auch für den Arbeitgeber kann sich diese Regelung rentieren, denn auf die SV-Beträge erhält der Arbeitgeber stufenweise Ermäßigungen.
Infos zur Krankenversicherung für Studenten gibt es unter studentenkrankenkasse.de