Wie schön! Sowas hab ich ja schon immer nicht gewollt!
Wenn die Weihnachtsgeschenke doch nicht dem Geschmack entsprechen oder doppelt verschenkt wurden, dann gibt es nur eins: Bitte einreihen in die Umtauschwelle!
Aber wie weit gehen die Verbraucherrechte genau?
Rechtlich ist es so: Gekauft ist gekauft. Mit dem Schluss des Kaufvertrages sind alle Rückgabe- oder Umtauschrechte erloschen, solange die Ware einwandfrei ist. Nur bei Telefon- oder Onlinegeschäften gibt es ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.
Glücklicherweise nehmen die großen Geschäfte die Ware freiwillig zurück, sie wollen sich ihre Kunden ja auch erhalten. Aber wenn der Händler auf stur schalten sollte, habt ihr schlechte Karten.
Diese Regelungen gelten übrigens nur für einwandfreie Ware, bei Defekten oder Schäden muss der Händler natürlich für Ersatz oder Reparatur sorgen. Ein Recht auf „Geld zurück“ gibt es auch hier erst dann, wenn der Händler den Schaden nicht beheben kann.